IMG_2082Gestern sprach Prof. Dr. Christoph Ohler (Universität Jena) auf Einladung der JEF Erfurt zum Thema: Quo Vadis EU – Der Weg Europas nach dem irischen Referendum. In familiärer Runde löste Herr Ohler schnell den üblichen Referatsstil durch einen offenen Dialog mit den Teilnehmern ab. Nach einem Überblick über den bisherigen Integrationsverlauf, entflammte eine Diskussion um die ambitiösen Ziele des Verfassungsvertrages und das, was von ihm im Lissabon Reformvertrag übrig blieb. Abgesehen von einigen formalen Änderungen sei es vor allem auf weniger symoblische staatstragende Elemente angekommen, um den Weg für den Lissabon Vertrag frei zu machen.

Keine Einigkeit wurde darüber erzielt, ob die Union an zu viel oder zu wenig Politik leide. Prof. Ohler erläuterte, dass punktuell durchaus hoch politisierte europäische Debatten stattfänden, so etwa bei der Dienstleistungsrichtlinie oder bei den Agrasubventionen. Einigen Teilnehmern war dies aber nicht genug, um eine tatsächliche europäische Öffentlichkeit zu schaffen. Auch was den Charakter der Unionsorgane anbelangte, wurde heiß diskutiert. So sahen Teilnehmer die starke Abhängigkeit der Kommission von den EU Mitgliedstaaten als problematisch an, da dies regelmäßig zu schwachen Kommissaren führe. Dagegen setzte Ohler die tatsächliche Kompetenzenfülle der EU Kommission, die quasi ohne Gegengewicht wäre, wenn die Mitgliedstaaten bei ihrer Besetzung nicht entsprechend mitreden dürften.

Interessant waren auch Prof. Ohlers Ausführungen zum Verfassungsgerichtsurteil. Das BVG habe weiteren Integrationsschritten der EU insofern einen Riegel vorgeschoben, dass es die im Lissabonner Vertrag enthaltenden Elemente zur Kompetenzerweiterung ohne erneuter Ratifizierung unter Parlamentsvorbehalt stellte. Mit anderen Worten müssten alle Entscheidungen, die eine Kompetenzerweiterung ohne Vertragsänderungsverfahren vorsehen, durch den deutschen Bundestag bestätigt werden.

Dies ist für mein Dafürhalten eine Hürde, die eine deutsche Bundesregierung durchaus gewillt sein sollte zu nehmen. Es muss kein Ende jeglicher Integration bedeuten. Weitere interessante Redebeiträge entspannen sich um das Demokratieprinzip und Fragen der In- und Outputlegitimation von Regierungsentscheidung. Also der Frage, ob sich Regierungen nur durch demokratische Wahlen legitimieren (Input) oder auch durch eine gute Politik und ihre Ergebnisse (Output).

Insgesamt ein sehr gelungener Abend.

Mit großer Mehrheit von 67 % bei einer Wahlbeteiligung von 59% hat das irische Volk in einem zweiten Referendum dem Vertrag von Lissabonn zugestimmt. Das eine so deutliche Mehrheit sich für den Vertrag ausgesprochen hat ist ein Grund zur Freude. Jubel kann leider noch nicht ausbrechen.

Zum einen bleibt fraglich, ob die mangelnde Öffentlichkeitsarbeit der irischen Regierung nicht bewusstes Kalkül gewesen war, um bei einer zweiten Abstimmung mehr herauszuholen. Das dies belohnt wird hatten ja bereits die Zugeständnisse an Irland nach dem gescheiterten 1. Nizza-Referendum gezeigt. Auch hier war beim zweiten Anlauf die Mehrheit der Irinnen und Iren für den Vertrag. Aber dies sind Gedanken für Verschwörrungstheoretiker, die ich hier nicht weiter ausführen möchte.

Ein zweiter Grund nicht in übermäßige Freude auszubrechen ist jedoch, die Situation bei den anderen Wackelkandidaten. Polen wird wahrscheinlich den Vertrag bald ratifizieren, zumindest hatte dies Präsident Kaczynski bei einem positiven irischen Referendum versprochen.

Tschechen bleibt weiterhin ein harter Brocken, denn Präsident Havel weigert sich trotz postitiver Abstimmung in beiden parlamentarischen Kammern zu ratifizieren. Anlass geben ihm hierbei eine erneute Klage vor dem Tschechischen Verfassungsgericht, die es abzuwarten gilt, jedoch auch die Hoffnung auf einen schnellen politischen Wechseln in Großbritannien.

Premier Brown kämpft hier nicht nur um sein Überleben, sondern will auch verhindern, dass Labour Dritte Kraft wird. In einem Mehrheitswahlrechtsystem wie dem britischen wäre dies eine noch größere Katastrophe als der Abstieg der Sozialdemokratie in vielen deutschen Landesparlamenten. Brown selbst hat den Vertrag bereits in Rom hinterlegt, sein potenzieller Nachfolger Cameron hat bereits angekündigt den Vertrag nochmals per Volksentscheid abstimmen zu lassen. Die Aussichten auf einen Erfolg im Sinne eines Mißerfolgs dieses Verhinderungsversuchts, schätze ich jedoch als notorischer Optimist als gering ein (andere würden sagen, dies wäre der Tod des Vertrags von Lissabonn).

Also es bleibt nur Zeit für ein kurzes tiefes Durchatmen. To be continued…

Seit den ersten allgemeinen Wahlen des Europäischen Parlaments ist die Beteiligung von 62% (1979) auf nunmehr 43% (2009) zurückgegangen. Angesichts des sinkenden Interesses fragt ein Arbeitspapier des CEPS (Centre for European Policy Studies), nach der Möglichkeit die EU-Bürger zum Wahlgang zu verpflichten.

Dabei wird auf nationale Wahlsysteme mit Wahlpflicht zurückgegriffen,  Debatten innerhalb dieser Demokratien werden analysiert, Vor- und Nachteile abgewogen und die Übertragungsmöglichkeiten auf das EU-System abgesteckt.

Warum aber ist eine hohe Wahlbeiteilung wichtig? Zum einen trägt sie zur Legitimität des Systems bei und sie stärkt die Glaubhaftigkeit der EU, wenn sie selbst als Förderer von Demokratisierungsprozessen weltweit auftritt.

Die Autorin stellt die Entwicklung innerhalb der EU der in den USA gegenüber. Dort werden die Wahlen zum US-Kongress ebenfalls als zweitrangig angesehen. Die Wahlbeteiligung nahm dabei seid Ende der 70er Jahre eine ähnliche Entwicklung. Welche Charakteristika solche Second-Order Elections haben, sowie die Schwierigkeiten der EU Bürger das europäische System zu verstehen, habe ich bereits an anderer Stelle diskutiert.

Auffällig ist, dass sich die Wahlbeteiligung von neuen (12 Neuen – 38%) und alten (15 Alten – 52%) Mitgliedstaaten deutlich unterscheidet. Man könnte meinen, dass die Ergebnisse genau umgekehrt sein müssten. Wahrscheinlich überschatten jedoch die teilweise harten Strukturanpassungsmaßnahmen noch die Vorteile des EU-Beitritts. Die Autorin des CEPS Papiers macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Unterschied vielmehr zwischen westlichen und östlichen EU-Mitgliedern liege. So sei die Wahlbeteiligung in Zypern und Malta relativ hoch gewesen. Weiterhin sei auch die Teilnahme an nationalen Wahlen in Ost- und  Mitteleuropa geringer als in westeuropäischen Staaten.

Das Papier stellt unterschiedliche Methoden zur Erhöhung von Wahlbeteiligung vor, kommt aber zu dem Schluss, dass die Wahlpflicht die mit Abstand Effektivste ist. Derzeit besteht in Belgien, Luxemburg, Zypern und Griechenland, die Pflicht zur Wahl zu gehen. In anderen Ländern, wie den Niederlanden, Italien und Österreich gab es in der Vergangenheit ähnliche Systeme. In Frankreich und Großbritannien werde die Einführung der Wahlpflicht diskutiert.

In Australien führte die Wahlpflicht regelmäßig zu Beteiligungsraten von über 90%. Dabei wird die unbegründete Enthaltung mit einer Strafe von ca. 10€-25€ bestraft. In Belgien können die Strafen je nach Anzahl der verpassten Wahlen auf bis zu 125€ steigen, auch ist es möglich Nichtwähler von öffentlichen Ämtern auszuschließen. In Zypern gibt es Geldstrafen von bis zu 1000€, jedoch würden diese nicht durchgesetzt.

Die administrativen Kosten, um Nichtwähler zu bestrafen sind jedoch hoch, so dass  die  Ausnahmeregeln in allen Ländern gelockert werden. Selbst in Ländern in denen  Sanktionen kaum oder gar nicht durchgesetzt werden ist die Wahlbeteiligung höher als in denen ohne Wahlpflicht. Dies gilt auch für Länder wie Italien und die Niederlanden, in denen die Wahlpflicht abgeschafft wurde, aber in den Gemütern noch verankert zu sein scheint.

Für die EU werden folgende Vorteile einer Wahlpflicht genannt:

1.  Die Legitimität des Europäischen Parlaments gegenüber den anderen Organen würde deutlich steigen und damit auch seine Bedeutung im europäischen System. Dies wäre ein Schritt zu einer demokratischeren Europäischen Union

2. Der Wahlzwang wäre ein Mittel eine europäische Wählerschaft zu kreieren. EU-Bürger wären gezwungen sich mit der EU auseinanderzusetzen. Dies böte eine Möglichkeit mehr über europäische als über nationale Themen Wahlkampf zu betreiben.

3. Parteien könnten sich auf ihre inhaltlichen Positionen konzentrieren und wären nicht mehr gezwungen die Bürger ersteinmal vom Wahlgang zu überzeugen. Dies würde die Qualität des Wahlkampfes erhöhen und gleichzeitig Kosten senken.

4. Eine hohe Wahlbeteiligung würde Verwerfungen, welche durch geringes Wählerinteresse entstehen, verringern. So hätten extremistische Parteien, die vor allem von ihren hochmotivierten Wählern profitieren, geringere Chancen. Die Bevölkerungsmehrheit wäre auch im europäischen Parlament angemessen repräsentiert.

Gegner der Wahlpflicht beklagen neben den hohen Kosten für ihre Durchsetzung vor allem den Eingriff in die bürgerliche Freiheit. Sie sind überzeugt, dass jeder Wähler das recht haben sollte das Wahlsystem durch seine Stimmentsagung abzulehnen. Dagegen spricht, dass Wahlpflicht nur den Urnengang einfordert, jedoch nicht die Abgabe von ungültigen Stimmen verbietet. Außerdem sein die Teilnahme an demokratischen Wahlen essentiell für das System und könnte auf gleicher Ebene wie etwa die Steuerpflicht, Versicherungspflicht oder Wehrpflicht angesiedelt werden.

Ich denke, dass diese Maßnahme durchaus zur Debatte stehen sollte. Folgt man den CEPS Papier hat eine Diskussion in europäischen Parlament hierzu noch nicht stattgefunden. Eine Änderung des europäischen Wahlrechts hin zu einer Wahlpflicht wären jedoch nur auf dem Wege einer Regierungskonferenz mit anschließender Ratifikation durchsetzbar. Möglicherweise werde dieser Weg angesichts der schwierigen Ratifikation des Lissabonner Vertrages gescheut.

In einem Papier des Berliner Forschungsinstituts (SWP) äußern sich erneut renommierte Experten zur Tragweite des Karlsruher Urteils. Peter Becker und Andreas Maurer bezeichnen das Urteil als Bremse für zukünftige Integrationsschritte, welche im Rahmen eines Vertragsergänzungsverfahrens durch den Lissabonner Vertrag ermöglicht werden. Das Gericht halte sich vor in Bereichen

“die die Lebensumstände der Bürger, vor allem ihren von den Grundrechten geschützten privaten Raum der Eigenverantwortung und der persönlichen und sozialen Sicherheit prägen, sowie für solche politische Entscheidungen, die in besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen sind, und die sich im parteipolitisch und parlamentarisch organisierten Raum einer politischen Öffentlichkeit diskursiv entfalten” eine Prüfung vorzunehmen.

Für die anvisierte Aufsichtsfunktion nennen die Richter die Bereiche: Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, das militärische und polizeiliche Gewaltmonopol, das materielle und formelle Strafrecht, fiskalische Grundentscheidungen, sozialstaatliche Gestaltung der Lebensverhältnisse sowie Fragen des Familienrechts, des Schul- und Bildungswesens und des Umgangs mit religiösen Gemeinschaften.

Nach Ansicht der Autoren könnte die Forderung des Gerichts, dass bei Integrationsschritten in diesen Bereichen das deutsche Volk befragt werden müsse, nur einen Zwang zum Volksentscheid in diesen Fragen bedeuten. Damit werde die Autonomie von Bundesregierung jedoch auch von Bundestag und -rat in Frage gestellt.

Die Autoren befürchten, dass sich das Verfassungsgericht durch diese Entscheidung zum Akteur des europäischen Politikzirkus gemacht hat. Jegliche textliche Änderung des europäischen Vertragswerks könne nun zum Gegenstand einer Verfassungsklage werden. Die deutschen Parlamente hätten hierdurch ein Druckmittel um auf europäische Gesetze einzuwirken, jedoch könnten sie eine Klage auch als Mittel bei innenpolitischen Auseinandersetzungen nutzen. Langfristig bestehe sogar die Gefahr, dass inter-governmentale Vereinbarungen außerhalb des EU Rahmens gefödert würden, die von den europäsichen Regierungen bevorzugt werden könnten, um sich der strengen Prüfung im Rahmen des Lissabonner Vertrages zu entziehen.

Das kontrovers diskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon wurde in den letzten Wochen auf dem JEF Erfurt Blog mehrfach thematisiert. (“Von Bayern, Joschka Fischer, Karlsruhe und überforderten Parlamentariern“; “Von Europa hängt unsere Zukunft ab”).

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