Seit den ersten allgemeinen Wahlen des Europäischen Parlaments ist die Beteiligung von 62% (1979) auf nunmehr 43% (2009) zurückgegangen. Angesichts des sinkenden Interesses fragt ein Arbeitspapier des CEPS (Centre for European Policy Studies), nach der Möglichkeit die EU-Bürger zum Wahlgang zu verpflichten.
Dabei wird auf nationale Wahlsysteme mit Wahlpflicht zurückgegriffen, Debatten innerhalb dieser Demokratien werden analysiert, Vor- und Nachteile abgewogen und die Übertragungsmöglichkeiten auf das EU-System abgesteckt.
Warum aber ist eine hohe Wahlbeiteilung wichtig? Zum einen trägt sie zur Legitimität des Systems bei und sie stärkt die Glaubhaftigkeit der EU, wenn sie selbst als Förderer von Demokratisierungsprozessen weltweit auftritt.
Die Autorin stellt die Entwicklung innerhalb der EU der in den USA gegenüber. Dort werden die Wahlen zum US-Kongress ebenfalls als zweitrangig angesehen. Die Wahlbeteiligung nahm dabei seid Ende der 70er Jahre eine ähnliche Entwicklung. Welche Charakteristika solche Second-Order Elections haben, sowie die Schwierigkeiten der EU Bürger das europäische System zu verstehen, habe ich bereits an anderer Stelle diskutiert.
Auffällig ist, dass sich die Wahlbeteiligung von neuen (12 Neuen – 38%) und alten (15 Alten – 52%) Mitgliedstaaten deutlich unterscheidet. Man könnte meinen, dass die Ergebnisse genau umgekehrt sein müssten. Wahrscheinlich überschatten jedoch die teilweise harten Strukturanpassungsmaßnahmen noch die Vorteile des EU-Beitritts. Die Autorin des CEPS Papiers macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Unterschied vielmehr zwischen westlichen und östlichen EU-Mitgliedern liege. So sei die Wahlbeteiligung in Zypern und Malta relativ hoch gewesen. Weiterhin sei auch die Teilnahme an nationalen Wahlen in Ost- und Mitteleuropa geringer als in westeuropäischen Staaten.
Das Papier stellt unterschiedliche Methoden zur Erhöhung von Wahlbeteiligung vor, kommt aber zu dem Schluss, dass die Wahlpflicht die mit Abstand Effektivste ist. Derzeit besteht in Belgien, Luxemburg, Zypern und Griechenland, die Pflicht zur Wahl zu gehen. In anderen Ländern, wie den Niederlanden, Italien und Österreich gab es in der Vergangenheit ähnliche Systeme. In Frankreich und Großbritannien werde die Einführung der Wahlpflicht diskutiert.
In Australien führte die Wahlpflicht regelmäßig zu Beteiligungsraten von über 90%. Dabei wird die unbegründete Enthaltung mit einer Strafe von ca. 10€-25€ bestraft. In Belgien können die Strafen je nach Anzahl der verpassten Wahlen auf bis zu 125€ steigen, auch ist es möglich Nichtwähler von öffentlichen Ämtern auszuschließen. In Zypern gibt es Geldstrafen von bis zu 1000€, jedoch würden diese nicht durchgesetzt.
Die administrativen Kosten, um Nichtwähler zu bestrafen sind jedoch hoch, so dass die Ausnahmeregeln in allen Ländern gelockert werden. Selbst in Ländern in denen Sanktionen kaum oder gar nicht durchgesetzt werden ist die Wahlbeteiligung höher als in denen ohne Wahlpflicht. Dies gilt auch für Länder wie Italien und die Niederlanden, in denen die Wahlpflicht abgeschafft wurde, aber in den Gemütern noch verankert zu sein scheint.
Für die EU werden folgende Vorteile einer Wahlpflicht genannt:
1. Die Legitimität des Europäischen Parlaments gegenüber den anderen Organen würde deutlich steigen und damit auch seine Bedeutung im europäischen System. Dies wäre ein Schritt zu einer demokratischeren Europäischen Union
2. Der Wahlzwang wäre ein Mittel eine europäische Wählerschaft zu kreieren. EU-Bürger wären gezwungen sich mit der EU auseinanderzusetzen. Dies böte eine Möglichkeit mehr über europäische als über nationale Themen Wahlkampf zu betreiben.
3. Parteien könnten sich auf ihre inhaltlichen Positionen konzentrieren und wären nicht mehr gezwungen die Bürger ersteinmal vom Wahlgang zu überzeugen. Dies würde die Qualität des Wahlkampfes erhöhen und gleichzeitig Kosten senken.
4. Eine hohe Wahlbeteiligung würde Verwerfungen, welche durch geringes Wählerinteresse entstehen, verringern. So hätten extremistische Parteien, die vor allem von ihren hochmotivierten Wählern profitieren, geringere Chancen. Die Bevölkerungsmehrheit wäre auch im europäischen Parlament angemessen repräsentiert.
Gegner der Wahlpflicht beklagen neben den hohen Kosten für ihre Durchsetzung vor allem den Eingriff in die bürgerliche Freiheit. Sie sind überzeugt, dass jeder Wähler das recht haben sollte das Wahlsystem durch seine Stimmentsagung abzulehnen. Dagegen spricht, dass Wahlpflicht nur den Urnengang einfordert, jedoch nicht die Abgabe von ungültigen Stimmen verbietet. Außerdem sein die Teilnahme an demokratischen Wahlen essentiell für das System und könnte auf gleicher Ebene wie etwa die Steuerpflicht, Versicherungspflicht oder Wehrpflicht angesiedelt werden.
Ich denke, dass diese Maßnahme durchaus zur Debatte stehen sollte. Folgt man den CEPS Papier hat eine Diskussion in europäischen Parlament hierzu noch nicht stattgefunden. Eine Änderung des europäischen Wahlrechts hin zu einer Wahlpflicht wären jedoch nur auf dem Wege einer Regierungskonferenz mit anschließender Ratifikation durchsetzbar. Möglicherweise werde dieser Weg angesichts der schwierigen Ratifikation des Lissabonner Vertrages gescheut.
