Gestern sprach Prof. Dr. Christoph Ohler (Universität Jena) auf Einladung der JEF Erfurt zum Thema: Quo Vadis EU – Der Weg Europas nach dem irischen Referendum. In familiärer Runde löste Herr Ohler schnell den üblichen Referatsstil durch einen offenen Dialog mit den Teilnehmern ab. Nach einem Überblick über den bisherigen Integrationsverlauf, entflammte eine Diskussion um die ambitiösen Ziele des Verfassungsvertrages und das, was von ihm im Lissabon Reformvertrag übrig blieb. Abgesehen von einigen formalen Änderungen sei es vor allem auf weniger symoblische staatstragende Elemente angekommen, um den Weg für den Lissabon Vertrag frei zu machen.
Keine Einigkeit wurde darüber erzielt, ob die Union an zu viel oder zu wenig Politik leide. Prof. Ohler erläuterte, dass punktuell durchaus hoch politisierte europäische Debatten stattfänden, so etwa bei der Dienstleistungsrichtlinie oder bei den Agrasubventionen. Einigen Teilnehmern war dies aber nicht genug, um eine tatsächliche europäische Öffentlichkeit zu schaffen. Auch was den Charakter der Unionsorgane anbelangte, wurde heiß diskutiert. So sahen Teilnehmer die starke Abhängigkeit der Kommission von den EU Mitgliedstaaten als problematisch an, da dies regelmäßig zu schwachen Kommissaren führe. Dagegen setzte Ohler die tatsächliche Kompetenzenfülle der EU Kommission, die quasi ohne Gegengewicht wäre, wenn die Mitgliedstaaten bei ihrer Besetzung nicht entsprechend mitreden dürften.
Interessant waren auch Prof. Ohlers Ausführungen zum Verfassungsgerichtsurteil. Das BVG habe weiteren Integrationsschritten der EU insofern einen Riegel vorgeschoben, dass es die im Lissabonner Vertrag enthaltenden Elemente zur Kompetenzerweiterung ohne erneuter Ratifizierung unter Parlamentsvorbehalt stellte. Mit anderen Worten müssten alle Entscheidungen, die eine Kompetenzerweiterung ohne Vertragsänderungsverfahren vorsehen, durch den deutschen Bundestag bestätigt werden.
Dies ist für mein Dafürhalten eine Hürde, die eine deutsche Bundesregierung durchaus gewillt sein sollte zu nehmen. Es muss kein Ende jeglicher Integration bedeuten. Weitere interessante Redebeiträge entspannen sich um das Demokratieprinzip und Fragen der In- und Outputlegitimation von Regierungsentscheidung. Also der Frage, ob sich Regierungen nur durch demokratische Wahlen legitimieren (Input) oder auch durch eine gute Politik und ihre Ergebnisse (Output).
In einem Papier des Berliner Forschungsinstituts (SWP) äußern sich erneut renommierte Experten zur Tragweite des Karlsruher Urteils. Peter Becker und Andreas Maurer bezeichnen das Urteil als Bremse für zukünftige Integrationsschritte, welche im Rahmen eines Vertragsergänzungsverfahrens durch den Lissabonner Vertrag ermöglicht werden. Das Gericht halte sich vor in Bereichen
“die die Lebensumstände der Bürger, vor allem ihren von den Grundrechten geschützten privaten Raum der Eigenverantwortung und der persönlichen und sozialen Sicherheit prägen, sowie für solche politische Entscheidungen, die in besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen sind, und die sich im parteipolitisch und parlamentarisch organisierten Raum einer politischen Öffentlichkeit diskursiv entfalten” eine Prüfung vorzunehmen.
Für die anvisierte Aufsichtsfunktion nennen die Richter die Bereiche: Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, das militärische und polizeiliche Gewaltmonopol, das materielle und formelle Strafrecht, fiskalische Grundentscheidungen, sozialstaatliche Gestaltung der Lebensverhältnisse sowie Fragen des Familienrechts, des Schul- und Bildungswesens und des Umgangs mit religiösen Gemeinschaften.
Nach Ansicht der Autoren könnte die Forderung des Gerichts, dass bei Integrationsschritten in diesen Bereichen das deutsche Volk befragt werden müsse, nur einen Zwang zum Volksentscheid in diesen Fragen bedeuten. Damit werde die Autonomie von Bundesregierung jedoch auch von Bundestag und -rat in Frage gestellt.
Die Autoren befürchten, dass sich das Verfassungsgericht durch diese Entscheidung zum Akteur des europäischen Politikzirkus gemacht hat. Jegliche textliche Änderung des europäischen Vertragswerks könne nun zum Gegenstand einer Verfassungsklage werden. Die deutschen Parlamente hätten hierdurch ein Druckmittel um auf europäische Gesetze einzuwirken, jedoch könnten sie eine Klage auch als Mittel bei innenpolitischen Auseinandersetzungen nutzen. Langfristig bestehe sogar die Gefahr, dass inter-governmentale Vereinbarungen außerhalb des EU Rahmens gefödert würden, die von den europäsichen Regierungen bevorzugt werden könnten, um sich der strengen Prüfung im Rahmen des Lissabonner Vertrages zu entziehen.
Im Rahmen der Flüchtlingswoche, die von Erfurter Hochschulgruppen organisiert wurde, fand am 23. Juni in den ehrwürdigen Räumlichkeiten der katholischen Fakultät eine Podiumsdiskussion zum Thema: “Die Europäische Migrationspolitik: Zwischen Menschenrechten und Gemeinschaftsinteressen” statt.
Die Veranstaltung wurde von den Jungen Europäischen Föderalisten in Erfurt sowie der Hochschulgruppe Weltblick organisiert. Es diskutierten Christoph Marischka (Informationsstelle Militarisierung e.V.), Doron Kasparek (crossingmunich) sowie Prof. Dr. Doron Kiesel (FH Erfurt). Die Diskussionsleitung übernahm Julia Borries, die Landesvorsitzende der Jungen Europäischen Föderalisten in Thüringen.
Julia Borries zum Hintergrund der Veranstaltung:
Christoph Marischka verwies in seinem Anfangsreferat auf die wirtschaftliche Notwendigkeit von Migration für den europäischen Binnenmarkt. Dies sei auch in der Lissabon Strategie, mit welcher sich die Europäische Union das Ziel gesetzt hat zum weltweit innovativsten Wirtschaftsraum zu werden, festgehalten. Dabei wurde von Zuwanderung in alle Lohnsegmente gesprochen.
Gegen diese wirtschaftliche Agenda der Europäischen Union stehe jedoch, so Marischka, dass faktische Handeln der Europäischen Mitgliedstaaten. Zwar spricht die Lissabon Strategie auch davon gemeinsam globale Verantwortung übernehmen zu wollen, dieses werde jedoch weitestgehend durch die Souveränitätsansprüche der Mitgliedstaaten unterwandert. Diese seien nicht bereit, in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, eine stärkere europäische Integration zu zulassen. Eine EU Armee oder EU Polizeitruppen seien deshalb derzeit ausgeschlossen.
Marischka vermute jedoch, dass über die europäische Migrationspolitik neue Wege einer europäischen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit ausprobiert würden. Hierbei werde bewusst auf das Prinzip ‘Learning by Doing’ gesetzt. Der Kampf gegen illegale Migration bilde somit ein Vehikel zu einer tieferen Zusammenarbeit in anderen sicherheitsrelevanten Politikfeldern.
Bernd Kasparek stellte seine Forschungsergebnisse zur europäischen Grenzagentur Frontex vor. Diese Institution habe die Aufgabe, operative Maßnahmen an den EU Grenzen zu koordinieren und zur Schaffung einer europäischen Grenzpraxis beizutragen. Derzeit gäbe es jedoch keine europäischen Grenztruppen, sondern nur die Zusammenarbeit zwischen Grenzschutzeinheiten einzelner Mitgliedstaaten. Für die politische Praxis bezüglich des Flüchtlingsproblems im Mittelmeerraum, welche von Menschenrechtsorganisationen und vom UNHCR stark kritisiert wird, übernehme Frontex ausdrücklich keine Verantwortung. Die Agentur verweist hierbei auf die politischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten.
Die koordinative Funktion von Frontex und das Ablehnen jeglicher politscher Verantwortung schaffe, so Kasparek, eine rechtliche Grauzone, da Verantwortungen für das europäische Grenzregime nicht klar zu zuordnen seien:
Professor Kiesel wechselte in seinem Vortrag die Perspektive hin zu den Erfordernissen in einer Aufnahmegesellschaft. So sei etwa in Deutschland lange Zeit ignoriert worden, dass die Bundesrepublik mit der Aufnahme von Gastarbeitern und deren Familienangehörigen zu einem Einwanderungsland geworden sei. Er betonte, dass Migration aber schon seit langem Realität sei. Menschen würden immer nach besseren Lebensbdingungen durch Auswanderung suchen. Niemand verließe seine Heimat freiwillig. Die Gründe seien stets wirtschaftliche und soziale Not, politische Verfolgung und die Gefahr um Leib und Leben.
Julia Borries verwies darauf, dass die Europäische Union durchaus sicherheitspolitische Interessen im Rahmen ihres Grenzregims mit humanitären Maßnahmen verknüpfe. So zielten zahlreiche Maßnahmen darauf hin, die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern von Migranten zu verbessern und eine geregelte Zuwanderung zu ermöglichen. Auf ihre Vorredner reagierend stellte sie die Frage, ob es nicht sinnvoller sei die nationalen Verantwortlichen, im deutschen Falle etwa den Innenminister in die Verantwortung zu nehmen, anstatt sich auf eine anscheinend weniger wichtige Agentur wie Frontex zu konzentrieren. Dieser müsste auf europäischer Ebene die Einhaltung von Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen einfordern.
Aus dem Publikum wurde die Frage aufgeworfen, ob es Angesichts der immer wieder stattfindenden Übergriffe geben Migranten und der in allen europäischen Ländern gespürten Fremdenfeindlichkeit angebracht sei von einem Ende der Aufnahmefähigkeit für Flüchtlinge zu sprechen.
Diese These wurde von allen Podiumsmitgliedern vehement zurückgewiesen. Der Begriff von der Aufnahmefähigkeit sei äußerst schwammig und würde vom politisch rechten Lager deshalb gerne genutzt. Es zeige sich jedoch, dass Fremdenfeindlichkeit vor allem dort auftrete, wo es wenige Zuwanderer gebe. Des Weitern führe die Asyl- und Migrationspolitik in Europa mit ihrer Stigmatisierung von Flüchtlingen als Illegale zur Entrechtlichung von Menschen und fördere damit zusätzlich rassistische Tendenzen.
Prof. Kiesel werb abschließend dafür Migration als natürliches menschliches Phänomen anzuerkennen. Menschen werden sich immer auf den Weg machen um ihr Glück in anderen Ländern zu suchen. Es sei Europas Aufgabe diese Tatsache nicht zu verdrängen, sondern mit einer aktiven Integrationspolitik zu begegnen:
Leider so Kasparek sei bisher auf europäischer Konsens stets nur bei repressiven Maßnahmen erreichbar, während andere Politikansätze wie ein gemeinsames Asylrecht oder eine europäische BlueCard nicht konsensfähig seien. Julia Borries blickte positiv auf die kommende Ratspräsidentschaft Schwedens, welches eines der progressivsten Asyl- und Einwanderungspolitiken habe. Sie erhoffte sich daher auch positive Impulse für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik mit menschlicherem Antlitz.
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