erschienen in:

Treffpunkt Europa – Magazin junger Europäer

Bundespräsident (a. D.) Roman Herzog, EU Binnenmarktkommissar (a. D.) Frits Bolkestein und Lüder Gerken (Centrum für Europäische Politik) holten in der Zeitung Frankfurter Allgemeine vom 15. Januar 2010 zum Rundumschlag gegen die Europäische Union aus. Den Vorwurf „Die EU schadet der Europa-Idee“ füllen die Autoren vor allem mit der Klage – die Europäische Union umgehe permanent die Vorgaben des sogenannten Subsidiaritätsprinzips. Dabei fällt auf, dass sie eine Beschreibung genau dieser Europa-Idee schuldig bleiben und das sie das Subsidiaritätsprinzip äußerst einseitig betrachten.
Einseitiges Subsidiaritätsverständnis

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass nur das durch die EU gesetzlich geregelt werden darf, was nicht sachgerecht auch auf nationaler Ebene regelgelt werden kann. Auch wenn sich die Verfasser scheinbar am Subsidiaritätsprinzip endlanghangeln fällt schnell zweierlei auf. Erstens ein inkonsistentes Verständnis von Subsidiarität sowie zweitens und damit einhergehend das eigentliche Ziel des Aufsatzes, nämlich gegen alles was den Herren an den Prozessen in der Europäischen Union nicht passt, zu Felde zu ziehen.

Subsidiarität konstituiere in den Augen der Autoren, über die reine Betrachtung der Problemlösungsfähigkeit der verschiedenen Ebenen hinaus, einen grundlegenden Vorrang der untersten Ebene (Nationalstaat) gegenüber der obersten Ebene (EU). Ein durchaus deutscher Ansatz, der im Bundes- und Landesrecht Deutschlands in der Regel dazu führt, dass Landesfürsten ihre Kompetenzen gegen den Zugriff der Bundesebene verteidigen. Dies geschieht oft zu Recht, was jedoch vergessen wird sind die Auswüchse des deutschen Föderalismus wie wir ihn zum Beispiel im Flickenteppich deutscher Bildungspolitik sehen können. Meiner Ansicht ist es wichtig zu betonen, dass Subsidiarität in beide Richtungen wirkt und selbstverständlich auch nur dann zu tragen kommt, wenn der Europäischen Union zu einem früheren Zeitpunkt für den jeweiligen Politikbereich die entsprechenden Kompetenzen übergeben worden sind. Der Vorwurf die EU nehme sich Kompetenzen, die sich per Gesetz gar nicht hat, greif deshalb ins Leere.

Die Autoren bemängeln die allgemeine Missachtung des Subsidiaritätsprinzip durch die Instanzen der Europäischen Union:

„Diamentral zur ursprünglichen Intention versteht man in Brüssel unter Subsidiarität heute meist: Wenn Brüssel Geld gibt, kann das fragliche Problem besser auf EU-Ebene gelöst werden.“

Gleichzeitig könne nicht auf die Kontrolle durch den EuGH gesetzt werden, da dieser ein Interesse daran habe, die Kompetenzen der Europäischen Union stetig auszuweiten. Die meiner Ansicht richtige Schlussfolgerung ist deshalb, dass die Mitgliedsstaaten und hier vor allem ihre Parlamente ihrer Kontrollpflicht stärker als bisher nachkommen müssen.

Mehr europäische Kapazitäten in nationale Parlamente

Der Lissabonner Vertrag stärkt die Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente. Nichtsdestotrotz bleibt das Problem bestehen, dass die kurzen Einspruchsfristen und die gleichzeitige Flut neuer Richtlinien und Verordnungen eine effektive parlamentarische Kontrolle erschweren. Wenn über 80% deutscher Gesetze einen europäischen Ursprung haben bedarf es hier einer Kehrtwende. Faktisch müssten auch 80% der parlamentarischen Kapazitäten zumindest teilweise auf die Europäische Ebene fokussiert sein. Sicherlich werden europäische Fragen mittlerweile nicht mehr nur in den Ausschüssen für Auswärtiges und für Europa diskutiert, sondern sind Teil des parlamentarischen Alltags in allen Fachgremien. Es bleibt aber der Verdacht, dass weiterhin ein nicht-proportionales Verhältnis zwischen den ’20% nationalen Rechts’ und den ’80% europäischen Rechts’ und den ihnen jeweils zugewiesenen Kapazitäten besteht.

Mehr als ein europäischer Binnenmarkt

Als größte Herausforderung der Europäischen Union bezeichnen die Autoren die Akzeptanz der Bürger/innen zu gewinnen. Folgt man jedoch ihren Beispielen so ist dies vor allem auf wirtschaftlicher Ebene umzusetzen. Ganz am Ende wird noch der Verbraucherschutz als wichtiges Bürgerinnenthema genannt. Hier wird ein alter Fehler begangen, der gerade die Bürgerinnen und Bürger von der Europäischen Union entfremdet hat – nämlich die Politik der EU auf den Binnenmarkt und vielleicht noch auf Verbraucherrechte zu beschränken. Fragen der Sozial- und Bildungspolitik werden völlig ausgeklammert. Die Bedeutung der Außen- und Sicherheitspolitik wird betont wenn auch nicht elaboriert. Die wachsende Rolle von Nachhaltigkeitspolitik wird abgesehen von der en Voguen Klimadebatte in allen ihren Facetten völlig ausgeblendet.
Antidiskriminierungspolitik

So wird zum Beispiel die europäische Antidiskriminierungsgesetzgebung gebrandmarkt, da sie eindeutig dem Subsidiaritätsprinzip widerspreche. So sollen etwa Geschäfte und Restaurants bedarfsunabhängig behinderten gerecht umgebaut werden. Ein solches Gesetz sei laut der Verfasser ungerechtfertigt, da es sich hierbei um einen Vorgang ohne grenzüberschreitende Dimension handele. Hierauf ist zweierlei zu erwidern.

Zum einen gehört es bereits zu den Klassikern der Argumentation in der Binnenmarktgesetzgebung die Rolle von Grenzregionen innerhalb des Markts zu betonen. In einer EU von 27 Mitgliedstaaten können sich übrigens nur wenige Regionen in den großen Nationalstaaten tatsächlich als nicht-Grenzregion bezeichnen. Gleichzeitig kann es keine unterschiedlichen Gesetze zwischen Grenzregionen und Zentralregionen geben. Grenznahen Geschäften erstünde ein Wettbewerbsnachteil unterlägen sie strengeren Vorschriften als ihre Nachtbarn auf der anderen Seite.

Viel stärker wiegt für mich jedoch der Inhalt gerade der Antidiskriminierungsgesetzgebung speziell in der Behindertenpolitik. Es muss in ganz Europa zum Standard werden Gebäude behindertengerecht zu konstruieren. Genauso wie es Standard ist Geländer an Treppen zu montieren. Wenn europäisches Recht dazu dienen kann dies EU-weit durchzusetzen, so ist das zu begrüßen.

Umweltpolitik

Ein weiterer Dorn in den Augen der Autoren ist die europäische Umweltgesetzgebung. Hier zeigt sich erneut, dass es eher um die Kritik an der Sache geht, als um den Schutz der Subsidiarität. Es ist zu begrüßen, dass die Autoren den europäischen Emissionshandel loben und sich sogar eine Ausweitung auf Erzeuger und Importeure von Energieträgern wie Benzin, Diesel und Heizöl wünschen. Gleichzeitig fordern sie jedoch die Subvention von klimafreundlicher Energieerzeugung einzustellen. Die Subvention von diesen Technologien hat eindeutig grenzüberschreitende Dimensionen, ist also keine Frage der Subsidiarität. Gleichzeitig wäre es politisch Fatal eine so wichtige Zukunftstechnologie nicht aktiv zu fördern bis sie effizient genug ist alleine auf dem Markt zu bestehen. Der dramatische Klimawandel erfordert ein dramatisches Wachstum in diesen Bereich. Dies ist ohne Subventionen nicht zu erreichen.

Auch der Schlag gegen die Energiesparlampengesetzgebung der Europäischen Union geht meines Erachtens nach Hinten los. Unbestritten ist das Energiesparpotenzial von diesen Lampen übertrieben worden. Trotzdem kann immer noch deutlich Energie eingespart werden gegenüber herkömmlichen Glühbirnen. Hier muss Überzeugungsarbeit geleistet werden, denn die Kritik der Bürgerinnen und Bürger basiert auf ästhetischen Gründen für die es aber auch unter den Energiesparlampen Lösungen gibt. Dies ist aber gar nicht das Hauptargument der Autoren, sondern sie behaupten, dass das Einsparpotenzial durch Energiesparlampen deshalb verwirkt sei, weil es bei festen Deckelwerten im Emissionshandel auf anderen Ebenen wieder verloren ginge. Dies verschweigt jedoch die Möglichkeiten der Gesetzgeber Grenzwerte nach unten zu bewegen, sobald durch Fortschritt und andere Optimierung Effizienz gesteigert wurde.

Subsidiarität als Vorwand: für eine Politik guten nachhaltigen Lebens

Nach der Lektüre des Aufsatzes von Herzog , Boltkestein und Gerken lässt sich festhalten, dass hier drei Wirtschaftsliberale die EU Binnenmarktspolitik groß halten. Zu Recht gehört dieser Politikbereich zu den Erfolgsgeschichten der Europäischen Integration. Auch der europäische Hang zu Überregulierung wird nicht unbegründet kritisiert. Es fragt sich nur ob die Autoren nicht einem Trugschluss unterliegen, wenn sie behaupten die Bürger würden sich deshalb nicht mehr für die EU interessieren, weil die Europäische Union mit zahlreichen neue Regulierungen in ihr tägliches Leben eingreift.

Was die Leute meiner Ansicht viel mehr bewegt, ist dass sich die Europäische Union gerade nur auf Marktregulation und mehr oder weniger wirtschaftsfreundlichen Verbraucherschutz beschränkt hat. Andere Bereiche werden hier wichtiger auch in der Wahrnehmung der Menschen. Dazu gehört das fairerweise auch von den Autoren genannte Feld der Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch Fragen von Antidiskriminierungsgesetzgebung, Fragen der Energie- und Ressourcensicherheit und des Umgangs mit der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen – eine Diskussion die all zu oft nur auf die Problematik des Klimawandels beschränkt wird. Tatsächlich aber Fragen nach einem guten nachhaltigen Lebens stellt.

First published on the Euforic Blog

In a good tradition Euforic facilitated the third Web2Share Training in Bonn. The event took place from 19-20 November 2009 and was co-organized with EADI, the European Association of Development Research and Training Institutes.

Like in the years before a diverse group of information and communication professionals from several countries, including Switzerland, Norway, Italy and Germany joined the training. Among other things they expected to learn how to work with social webtools such as wikis to cooperate and to share knowledge in open and closed networks. Furthermore they were looking for guidelines for social media usage in NGOs, good monitoring tools and podcasting.

The Euforic trainers provided an up-to-date overview of possibilities and advantages that web 2.0 tools and social media offer for their work. Popular buzzwords included “social bookmarking”, “RSS”, “wikis”, “blogs”, “Googling”, and “podcasting”. Besides, we looked at how to connect and integrate these new tools into daily business processes across the organization, for communication, knowledge sharing and campaigning.

Since an increasing number of our participants have already some experience with the new Social Web, we spent more time on storytelling and discussion then in our first trainings. We compared experiences and explained new ways to apply tools strategically for different purposes. To name just a few, discussions touched upon issues like the pros and cons of social networking sites for organizational purposes, privacy and content ownership, or the use of internal micro-blogging tools.

Towards the end of the training participants were fascinated by the different possibilities the new Web provides but also called for more advanced training.

Some interesting quotes from the evaluation:

“I think I can teach the communication crowd how to work with some of the new tools but I’m afraid it won’t go that well with the researchers, who are not always keen on sharing.”

 

“I knew most of the tools already, but this workshop confirmed that you really need to look at the target group to know which tool or package to use. I feel that I don’t have the time to use all this, but what is worse is that my colleagues think that everything connected to a computer is up to me, because I’m the IT person”

“The Web still very depends on written language but I’m sure that podcasts are the future.”

 

“I heard what is going on on the Web before but now I’m not afraid anymore to try it out and use it for my organization”

 

Former Euforic associates and staff will look into possibilities to organize a Master Class in the first half of 2010 which will address the challenges participants face when they go back to their organizations.

See some pictures of the workshop

Explore the Euforic Web2Share Wiki

Find more information about Web 2.0 in our newsfeed

IMG_2082Gestern sprach Prof. Dr. Christoph Ohler (Universität Jena) auf Einladung der JEF Erfurt zum Thema: Quo Vadis EU – Der Weg Europas nach dem irischen Referendum. In familiärer Runde löste Herr Ohler schnell den üblichen Referatsstil durch einen offenen Dialog mit den Teilnehmern ab. Nach einem Überblick über den bisherigen Integrationsverlauf, entflammte eine Diskussion um die ambitiösen Ziele des Verfassungsvertrages und das, was von ihm im Lissabon Reformvertrag übrig blieb. Abgesehen von einigen formalen Änderungen sei es vor allem auf weniger symoblische staatstragende Elemente angekommen, um den Weg für den Lissabon Vertrag frei zu machen.

Keine Einigkeit wurde darüber erzielt, ob die Union an zu viel oder zu wenig Politik leide. Prof. Ohler erläuterte, dass punktuell durchaus hoch politisierte europäische Debatten stattfänden, so etwa bei der Dienstleistungsrichtlinie oder bei den Agrasubventionen. Einigen Teilnehmern war dies aber nicht genug, um eine tatsächliche europäische Öffentlichkeit zu schaffen. Auch was den Charakter der Unionsorgane anbelangte, wurde heiß diskutiert. So sahen Teilnehmer die starke Abhängigkeit der Kommission von den EU Mitgliedstaaten als problematisch an, da dies regelmäßig zu schwachen Kommissaren führe. Dagegen setzte Ohler die tatsächliche Kompetenzenfülle der EU Kommission, die quasi ohne Gegengewicht wäre, wenn die Mitgliedstaaten bei ihrer Besetzung nicht entsprechend mitreden dürften.

Interessant waren auch Prof. Ohlers Ausführungen zum Verfassungsgerichtsurteil. Das BVG habe weiteren Integrationsschritten der EU insofern einen Riegel vorgeschoben, dass es die im Lissabonner Vertrag enthaltenden Elemente zur Kompetenzerweiterung ohne erneuter Ratifizierung unter Parlamentsvorbehalt stellte. Mit anderen Worten müssten alle Entscheidungen, die eine Kompetenzerweiterung ohne Vertragsänderungsverfahren vorsehen, durch den deutschen Bundestag bestätigt werden.

Dies ist für mein Dafürhalten eine Hürde, die eine deutsche Bundesregierung durchaus gewillt sein sollte zu nehmen. Es muss kein Ende jeglicher Integration bedeuten. Weitere interessante Redebeiträge entspannen sich um das Demokratieprinzip und Fragen der In- und Outputlegitimation von Regierungsentscheidung. Also der Frage, ob sich Regierungen nur durch demokratische Wahlen legitimieren (Input) oder auch durch eine gute Politik und ihre Ergebnisse (Output).

Insgesamt ein sehr gelungener Abend.

Mit großer Mehrheit von 67 % bei einer Wahlbeteiligung von 59% hat das irische Volk in einem zweiten Referendum dem Vertrag von Lissabonn zugestimmt. Das eine so deutliche Mehrheit sich für den Vertrag ausgesprochen hat ist ein Grund zur Freude. Jubel kann leider noch nicht ausbrechen.

Zum einen bleibt fraglich, ob die mangelnde Öffentlichkeitsarbeit der irischen Regierung nicht bewusstes Kalkül gewesen war, um bei einer zweiten Abstimmung mehr herauszuholen. Das dies belohnt wird hatten ja bereits die Zugeständnisse an Irland nach dem gescheiterten 1. Nizza-Referendum gezeigt. Auch hier war beim zweiten Anlauf die Mehrheit der Irinnen und Iren für den Vertrag. Aber dies sind Gedanken für Verschwörrungstheoretiker, die ich hier nicht weiter ausführen möchte.

Ein zweiter Grund nicht in übermäßige Freude auszubrechen ist jedoch, die Situation bei den anderen Wackelkandidaten. Polen wird wahrscheinlich den Vertrag bald ratifizieren, zumindest hatte dies Präsident Kaczynski bei einem positiven irischen Referendum versprochen.

Tschechen bleibt weiterhin ein harter Brocken, denn Präsident Havel weigert sich trotz postitiver Abstimmung in beiden parlamentarischen Kammern zu ratifizieren. Anlass geben ihm hierbei eine erneute Klage vor dem Tschechischen Verfassungsgericht, die es abzuwarten gilt, jedoch auch die Hoffnung auf einen schnellen politischen Wechseln in Großbritannien.

Premier Brown kämpft hier nicht nur um sein Überleben, sondern will auch verhindern, dass Labour Dritte Kraft wird. In einem Mehrheitswahlrechtsystem wie dem britischen wäre dies eine noch größere Katastrophe als der Abstieg der Sozialdemokratie in vielen deutschen Landesparlamenten. Brown selbst hat den Vertrag bereits in Rom hinterlegt, sein potenzieller Nachfolger Cameron hat bereits angekündigt den Vertrag nochmals per Volksentscheid abstimmen zu lassen. Die Aussichten auf einen Erfolg im Sinne eines Mißerfolgs dieses Verhinderungsversuchts, schätze ich jedoch als notorischer Optimist als gering ein (andere würden sagen, dies wäre der Tod des Vertrags von Lissabonn).

Also es bleibt nur Zeit für ein kurzes tiefes Durchatmen. To be continued…

Next Page »